Häufig gestellte Fragen
In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Krankenfahrdienst, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind. Die Kosten werden häufig nur übernommen, wenn eine Verordnung zur Krankenbeförderung vom Arzt vorliegt, die die Notwendigkeit der Fahrt bestätigt.
Sie können eine Fahrt ganz einfach auf drei Wegen buchen:
- Per Telefon: Rufen Sie uns an, um die Details Ihrer Fahrt zu besprechen und einen Termin zu vereinbaren.
- Per E-Mail: Senden Sie uns eine E-Mail mit den relevanten Informationen, und wir bestätigen die Buchung schnellstmöglich.
- Per Kontaktformular: Füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Webseite aus, und wir kümmern uns um die Buchung und Bestätigung.
Um eine Verordnung zur Krankenbeförderung zu erhalten, müssen Sie sich an Ihren behandelnden Arzt wenden. Der Arzt prüft, ob eine medizinische Notwendigkeit für den Krankentransport vorliegt und stellt Ihnen eine entsprechende Verordnung aus. Diese Verordnung ist Voraussetzung, damit Ihre Krankenkasse die Kosten für den Fahrdienst übernimmt.
Wir bieten Fahrten in Wuppertal und Umgebung an. Egal, ob Sie einen Arzttermin, Krankenhausaufenthalt oder eine andere medizinische Fahrt benötigen, wir sind in der Region für Sie da!
Krankentransport: Ein Krankentransport wird eingesetzt, wenn eine medizinische Behandlung während der Fahrt notwendig ist, z. B. bei akut kranken oder verletzten Personen. Dies erfolgt in der Regel mit einem speziell ausgerüsteten Fahrzeug und begleitet von medizinischem Personal.
Krankenfahrt: Eine Krankenfahrt dient der Beförderung von Patienten zu ambulanten Behandlungen oder Arztterminen, bei denen keine medizinische Betreuung während der Fahrt erforderlich ist. Hilfe beim Ein- und Aussteigen sowie während der Fahrt wird selbstverständlich geleistet, um den Komfort und die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten.
Ja, eine Begleitperson kann selbstverständlich mitfahren.
Ja, gesetzlich Versicherte müssen in der Regel 10 % der Fahrtkosten selbst tragen (mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt), es sei denn, sie sind von der Zuzahlung befreit.
Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Bitte halten Sie die ärztliche Verordnung bereit. Falls vorhanden, auch die Genehmigung der Krankenkasse.
Ja, wir fahren Sie nicht nur zu medizinischen Terminen – gern übernehmen wir auch private oder freizeitbezogene Fahrten, z. B. zu Familienfeiern, Veranstaltungen, Einkaufsfahrten oder Ausflügen. Sprechen Sie uns einfach an – wir finden eine passende Lösung!